Abitur Berufskolleg

Termine zum Zentralabitur am Berufskolleg 2013

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Termine für die Durchführung der zentralen Abiturprüfungen 2013 in den Bildungsgängen des Berufskollegs APO-BK Anlage D 1-28
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 8. April 2011

Für die Abiturprüfung im Jahre 2013 an Beruflichen Gymnasien der Berufskollegs werden die folgenden Termine festgelegt:

 1.

Erste Konferenz des allgemeinen Abiturprüfungsausschusses

Donnerstag, 21. März 2013

2.

Letzter Unterrichtstag für die
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 13

Freitag, 22. März 2013

3.

Zentrale Abiturprüfung 2. Leistungskursfach (ohne Englisch)

Dienstag, 9. April 2013

4.

Zentrale Abiturprüfung im Fach Englisch
(1. und 2. Leistungskursfach)

Freitag, 12. April 2013

5.

Zentrale Abiturprüfung 1. Leistungskursfach (ohne Englisch)

Dienstag, 16. April 2013

6.

Zentrale Abiturprüfung 3. Prüfungsfach (Grundkursfach)

Freitag, 19. April 2013

7.

Mündliche Prüfungen im 4. Abiturfach

ab Montag, 6. Mai 2013

8.

Nachschreibtermin
2. Leistungskursfach (ohne Englisch)**

Dienstag, 14. Mai 2013

9.

Nachschreibtermin
im Fach Englisch (1. und 2. Leistungskursfach)**

Freitag, 17. Mai 2013

10.

Nachschreibtermin
1. Leistungskursfach (ohne Englisch)**

Freitag, 24. Mai 2013

11.

Nachschreibtermin
3. Prüfungsfach (Grundkursfach)**

Dienstag, 28. Mai 2013

12.

Letzter Tag der mündlichen Prüfungen
im 1. bis 3. Abiturfach

Freitag, 21. Juni 2013

13.

Letzter Tag der Zeugnisausgabe

Samstag, 29. Juni 2013

*) Nachschreibetermine mit zentral gestellten Prüfungsaufgaben haben in jedem Fall Vorrang vor der Terminsetzung der Schulen für Prüfungen im 4. Abiturfach.
**) Ein eventuell notwendig werdender zweiter Nachschreibtermin wird dezentral durchgeführt. Für diesen Fall stimmen die Berufskollegs umgehend das weitere Verfahren mit der oberen Schulaufsichtsbehörde ab. Es ist ein weiterer Prüfungsvorschlag einzureichen.

Dem Ministerium für Schule und Weiterbildung sind über die Zentralen Schulverwaltungs-anwendungen des Bildungsportals unverzüglich die Angaben derjenigen Schülerinnen und Schüler zu übermitteln, für die ein Nachschreibtermin erforderlich wird.

Die Prüfungen beginnen jeweils um 9:00 Uhr. Über eine etwaige Verlängerung der Arbeitszeit in bestimmten Fächern wird mit der Übermittlung der Aufgabenstellungen informiert. Regelungen zum Nachteilsausgleich sind im Vorfeld mit der zuständigen oberen Schulaufsicht abzustimmen.

 

 

 

 

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