Abitur Berufskolleg
Termine zum Zentralabitur am Berufskolleg 2013
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Termine für die Durchführung der zentralen Abiturprüfungen 2013 in den Bildungsgängen des Berufskollegs APO-BK Anlage D 1-28
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 8. April 2011
Für die Abiturprüfung im Jahre 2013 an Beruflichen Gymnasien der Berufskollegs werden die folgenden Termine festgelegt:
1. |
Erste Konferenz des allgemeinen Abiturprüfungsausschusses |
Donnerstag, 21. März 2013 |
2. |
Letzter Unterrichtstag für die |
Freitag, 22. März 2013 |
3. |
Zentrale Abiturprüfung 2. Leistungskursfach (ohne Englisch) |
Dienstag, 9. April 2013 |
4. |
Zentrale Abiturprüfung im Fach Englisch |
Freitag, 12. April 2013 |
5. |
Zentrale Abiturprüfung 1. Leistungskursfach (ohne Englisch) |
Dienstag, 16. April 2013 |
6. |
Zentrale Abiturprüfung 3. Prüfungsfach (Grundkursfach) |
Freitag, 19. April 2013 |
7. |
Mündliche Prüfungen im 4. Abiturfach |
ab Montag, 6. Mai 2013 |
8. |
Nachschreibtermin |
Dienstag, 14. Mai 2013 |
9. |
Nachschreibtermin |
Freitag, 17. Mai 2013 |
10. |
Nachschreibtermin |
Freitag, 24. Mai 2013 |
11. |
Nachschreibtermin |
Dienstag, 28. Mai 2013 |
12. |
Letzter Tag der mündlichen Prüfungen |
Freitag, 21. Juni 2013 |
13. |
Letzter Tag der Zeugnisausgabe |
Samstag, 29. Juni 2013 |
*) Nachschreibetermine mit zentral gestellten Prüfungsaufgaben haben in jedem Fall Vorrang vor der Terminsetzung der Schulen für Prüfungen im 4. Abiturfach.
**) Ein eventuell notwendig werdender zweiter Nachschreibtermin wird dezentral durchgeführt. Für diesen Fall stimmen die Berufskollegs umgehend das weitere Verfahren mit der oberen Schulaufsichtsbehörde ab. Es ist ein weiterer Prüfungsvorschlag einzureichen.
Dem Ministerium für Schule und Weiterbildung sind über die Zentralen Schulverwaltungs-anwendungen des Bildungsportals unverzüglich die Angaben derjenigen Schülerinnen und Schüler zu übermitteln, für die ein Nachschreibtermin erforderlich wird.
Die Prüfungen beginnen jeweils um 9:00 Uhr. Über eine etwaige Verlängerung der Arbeitszeit in bestimmten Fächern wird mit der Übermittlung der Aufgabenstellungen informiert. Regelungen zum Nachteilsausgleich sind im Vorfeld mit der zuständigen oberen Schulaufsicht abzustimmen.

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